Die Schweiz erleichtert ab dem 1. August den Zugang zu medizinischen Marihuana-Rezepten
Ab dem 1. August 2022 können Ärzte in der Schweiz Cannabis ohne Bewilligung verschreiben, teilte der Bundesrat am 22. Juni 2022 mit, berichtete RTS.
Die Einführung der Änderung, die es erlaubt, Cannabis aus medizinischen Gründen ohne Genehmigung der Bundesgesundheitsbehörden zu verschreiben, folgt auf Aktualisierungen des Schweizer Arzneimittelgesetzes.
1951 wurde der medizinische und Freizeitkonsum von Cannabis in der Schweiz verboten. Die medizinische Anwendung war nur in Ausnahmefällen erlaubt, nachdem der Arzt ein erfolgreiches Gesuch beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) verordnet hatte.
Derzeit werden jährlich etwa 3.000 Ausnahmegenehmigungen erteilt, meist für Patienten, die an Krebs, Multipler Sklerose oder neurologischen Erkrankungen leiden. Der Genehmigungsprozess ist jedoch oft langwierig und teuer. Um den Erwerb von Cannabis aus medizinischen Gründen zu erleichtern, wird das Verbot aus dem Schweizer Recht gestrichen. Aber der Freizeitgebrauch wird illegal bleiben.
Der Anbau von Cannabis für medizinische Zwecke erfordert die Bewilligung und Kontrolle von Swissmedic, der Schweizer Arzneimittelbehörde. Erlaubt keinen Heimanbau für den persönlichen Gebrauch.
Zudem werden die Kosten für medizinisches Cannabis nur in Ausnahmefällen von der schweizerischen gesetzlichen Krankenkasse erstattet.