Erstmals ist eine Schweizer Grossbank in einem Geldwäscherei-Fall verurteilt worden Erstmals ist eine Schweizer Grossbank in einem Geldwäscherei-Fall verurteilt worden

Das Bundesstrafgericht hat die Grossbank zu einer Geldstrafe von 2 Millionen Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Ersatzforderung über 19 Millionen Franken. Die CS will Berufung einlegen.

Am Montag sprach das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Credit Suisse schuldig – wegen drastischer Mängel bei der Bekämpfung der Geldwäscherei. Die Bank muss eine Geldstrafe von 2 Millionen Franken bezahlen. Hinzu kommt eine Ersatzforderung des Gerichts gegen die CS von 19 Millionen Franken. Der Betrag entspricht den Vermögenswerten, die aufgrund interner Mängel der Bank von den Behörden nicht eingezogen werden konnten. Erstmals in der Schweizer Kriminalgeschichte wird damit eine nationale Grossbank wegen Mängeln in der Geldwäscherei-Abwehr verurteilt.

Gemäss dem Urteil hat die CS zwischen 2004 und 2007 Gelder von Mitgliedern eines Drogenkartells gewaschen. Dabei geht es um die berüchtigte bulgarische Drogenbande von Evelin Banev – genannt der «Kokain-König».

Die Bundesanwaltschaft hatte nach jahrelangen Ermittlungen zwei bulgarische Bandenmitglieder angeklagt. Ausserdem klagte sie gegen eine frühere Bankerin der CS und einen Banker von Julius Bär wegen Geldwäscherei. Doch damit liess sie es nicht bewenden. Die Ermittler klagten gleich noch die ganze Bank an. Dies, weil die Credit Suisse bei der Geldwäschereiabwehr grobe organisatorische Mängel gehabt habe.

Die Anklageschrift ist über 500 Seiten dick. Akribisch zeichneten die Ermittler nach, wie einfach die bulgarische Drogenmafia buchstäblich Koffer voller Bargeld bei der Credit Suisse am Paradeplatz deponieren konnte. Und wie die Bande später, als sie längst unter Verdacht gekommen war, auch wieder Millionen abziehen konnte.

Nun hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Grossbank schuldig gesprochen. Laut dem Gericht lassen die bereits ergangenen spanischen, bulgarischen und italienischen Urteile gegen Banev keinen Raum für Zweifel. Er war tatsächlich Anführer einer Drogenbande, die ab 2002 tonnenweise Kokain verkaufte und sich dafür entschied, das Geld in ganz bestimmten Banken – darunter Credit Suisse – zu waschen, weil dort bulgarische Banker tätig waren. Evelin Banev wurde ab 2004 Kunde der Credit Suisse.

Die ehemalige Vermögensverwalterin der Credit Suisse, die bulgarische Kunden betreute, wurde ebenfalls der schweren Geldwäscherei für schuldig befunden und zu 20 Monaten Gefängnis bedingt und 129 Tagen Geldstrafe à 250 Franken verurteilt. Zwei in der Schweiz lebende Bulgaren waren Komplizen der kriminellen Organisation und wurden ebenfalls verurteilt.

Das Gericht hält fest, dass die Vermögensverwalterin seit Juni 2007 wusste, dass ihre bulgarischen Kunden möglicherweise mit Drogenhandel und zwei Morden in Verbindung standen. Sie informierte ihre Vorgesetzten jedoch zu wenig genau darüber. Und sie erlaubte ihren Kunden, weitere 19 Millionen Euro von ihren Konten abzuheben, offensichtlich mit dem Ziel, sich der Untersuchung zu entziehen.

Der Banker von Julius Bär, der sich selbstständig gemacht hatte, um seine bulgarischen Kunden besser betreuen zu können, erhielt 14 Monate Haft auf Bewährung. Er hatte Millionen von Euro entgegengenommen, die seine bulgarischen Kunden bei Reisen nach Genf bar in Rollkoffern mitbrachten.

In Bezug auf die Credit Suisse ist das Gericht der Ansicht, dass ihre Führungskräfte passiv gehandelt haben. Sie tolerierten die Abhebung der Millionenbeträge aus dem Besitz der Bulgaren, obwohl die Managerin sie über laufende strafrechtliche Ermittlungen gegen ihre Kunden teilweise informiert hatte.

Das Bundesstrafgericht rügte aber auch die Bundesanwaltschaft, und zwar für ihre Langsamkeit. Der «Grundsatz der Beschleunigung» sei in diesem Fall verletzt worden. Entsprechend hat das Gericht nur Taten berücksichtigt, die nach Juni 2007 geschahen – die anderen seien zu lange her. Die verhängten Strafen wurden entsprechend reduziert.
Bank will Urteil weiterziehen

Das Urteil ist ein weiterer Rückschlag für die Grossbank, die ihre Unschuld und die ihrer Mitarbeiterin in diesem Fall stets beteuert hatte. Die Bank wolle den Entscheid anfechten, heisst es in einer Stellungnahme. «Credit Suisse Group nimmt den Entscheid des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis, gegen Credit Suisse AG wegen gewisser historischer Organisationsmängel eine Busse von 2 Millionen Franken zu verhängen.»

Die Credit Suisse teste kontinuierlich ihr Abwehrdispositiv zur Geldwäschereibekämpfung und habe dieses im Laufe der Zeit in Übereinstimmung mit fortlaufendenden regulatorischen Entwicklungen entsprechend gestärkt. «Regelkonformes Geschäftswachstum unter Einhaltung der rechtlichen und regulatorischen Vorgaben ist für die Credit Suisse von entscheidender Bedeutung», so die Stellungnahme der Bank.

Das Recherchedesk von Tamedia hat allerdings diverse solcher Versprechen der Grossbank der letzten 20 Jahre analysiert. Stets versprach die CS die Aufsicht zu verschärfen, stets kam es zu weitere

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